Versicherung der FBG Alfter
Versicherung
der Forstbetriebsgemeinschaft Alfter
Für die Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft bestehen aufgrund der Mitgliedschaft eine Waldbrandversicherung, eine Grundstückshaftpflichtversicherung und eine allgemeine Haftpflichtversicherung.
Über die Waldbrandversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Feuer, die Feuerlöschkosten, Abräumkosten und ein Aufforstungszuschuss.
Die Grundstückshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden die Dritten durch das Waldgrundstück entstehen.
Die Haftpflichtversicherung schützt vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter privatrechtlichen Inhalts wegen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschäden. Sie umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter und die Erfüllung berechtigter Schadenersatzansprüche.